Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das Rosenhaus Uckermark ist ein Angebot der UM retreat GmbH i.Gr., Berlin.

1. Buchung/Mietvertrag
Das Rosenhaus Uckermark ist ein Angebot der UM retreat GmbH i.Gr., Berlin. Diese AGB stellen einen bindenden Vertrag zwischen der UM retreat GmbH i.Gr. („Vermieter“) und dem Urlauber („Mieter“) dar. Die verbindliche Buchung des Rosenhauses, Potzlow Ausbau 6a, 17291 Oberuckersee, durch den Mieter erfolgt durch Annahme der AGB in unserem Internetauftritt in Verbindung mit einem individuellen Buchungsangebot. Mit Vertragsabschluss werden durch den Anmelder, stellvertretend für alle mitreisenden Personen, die AGB der UM retreat GmbH i.Gr. anerkannt.

2. Bezahlung
Innerhalb von 7 Tagen nach Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent der Gesamtsumme zu leisten. Die Restzahlung wird ohne weitere Aufforderung 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie per E-Mail Informationen zur Anreise und Schlüsselübergabe. Leisten Sie die An- und Restzahlung innerhalb der vereinbarten Fälligkeiten nicht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten.

3. Reiserücktritt/Umbuchung
Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen.  Wir sind berechtigt, für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen, sofern der Rücktritt nicht durch uns zu vertreten ist, eine Entschädigung in Abhängigkeit von der Höhe der Miete zu verlangen. Maßgeblich für die Höhe der Berechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises,
ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
ab 29 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises und
bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.

Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

4. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

5. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

7. Haftung des Vermieter
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

8. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen sind ausdrücklich nicht zugelassen. Sollten entgegen dieser Regelung dennoch Tiere in das Mietobjekt gebracht werden, haftet der Mieter für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden und erhöhten Reinigungsaufwände, mindestens aber für eine Sonderreinigung in Höhe von 300 EUR.

9. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

10. Nutzung des Hauses
Mieter verpflichten sich, keine Personen über die im Angebot enthaltenen Anzahl von Personen im Haus oder auf dem Grundstück (Camper, Zelte) aufzunehmen.

11. Elektromobilität
Akkus handelsübliche Elektrofahrräder können im Haus oder Schuppen kostenlos aufgeladen werden. Das Laden der Akkus von Elektro-Autos ist explizit untersagt, eine Liste von Ladestationen in der Nähe ist beim Vermieter erhältlich.

12. Rauchverbot
Im Mietobjekt gilt ein generelles Rauchverbot.

13. Hausordnung
Die Mieter sind zu Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche und solche Tätigkeiten, die für Nachbarn oder die Natur durch den entstehenden Lärm belästigen, zu vermeiden.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.